Die neue Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte zielt darauf ab, den Verbrauch solcher Produkte zu fördern und die negativen Auswirkungen der EU auf die globale Entwaldung sowie Waldschädigung zu reduzieren. Dadurch sollen die Treibhausgasemissionen gesenkt und der Verlust an biologischer Vielfalt eingedämmt werden. Diese Regelung ist Teil eines umfassenden Aktionsplans zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung. Die damit verbundenen Verpflichtungen wurden später durch den Europäischen Green Deal, die EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 bekräftigt
Warum sollten Wälder geschützt werden?
Wälder bedecken etwa 30 % der terrestrischen Flächen unseres Planeten. Sie sind von zentraler Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen sowie für das gesamte Ökosystem. Zudem dienen Wälder als Rückzugsgebiete für die biologische Vielfalt, in denen zahlreiche Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen weltweit heimisch sind. Zudem können Wälder helfen, sauberes Wasser bereitzustellen, nachhaltige Rohstoffe zu erzeugen und den Boden zu stabilisieren sowie ihn vor Naturgefahren zu schützen. Darüber hinaus bieten diese natürlichen Räume viele Arbeitsplätze in den Bereichen Holzernte und Forstwirtschaft. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass Wälder in der Lage sind, Kohlendioxid zu binden und somit Treibhausgase zu absorbieren – was eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel spielt.
Was umfasst die Entwaldungsverordnung?
Die Verordnung verpflichtet sämtliche betroffenen Unternehmen zu einer Sorgfaltspflicht, sobald sie relevante Waren in die EU ein- bzw. ausführen oder innerhalb der EU vertreiben. Marktteilnehmer und Händler sind gefordert, nachzuweisen, dass die Produkte sowohl entwaldungsfrei sind, das heißt, sie stammen von Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht gerodet wurden, als auch in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Erzeugerland hergestellt wurden. Darüber hinaus müssen Unternehmen präzise geografische Angaben zu den landwirtschaftlichen Flächen machen, auf denen die bezogenen Produkte produziert wurden, um eine gründliche Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zu ermöglichen.
Wann tritt die Entwaldungsverordnung für wen in Kraft?
Die EUDR sollte eigentlich bereits am 30. Dezember 2024 erstmals für bestimmte Unternehmen in Kraft treten und dann schrittweise erweitert werden. Nun hat die Europäische Kommission, aufgrund von Rückmeldungen diverser internationaler Unternehmen, angeregt, den Starttermin um ein Jahr nach hinten zu verschieben und dieser Vorschlag wurde nun vom Rat akzeptiert. Sofern auch das Europäische Parlament zustimmt, gelten die aus der Verordnung resultierenden Verpflichtungen wie folgt:
Ziel dieser Verschiebung ist es, den Unternehmen Rechtssicherheit, Planbarkeit und ausreichend Zeit für eine effektive und reibungslose Implementierung der Vorschriften zu bieten.
Welche Produkte sind betroffen?
Die aktuelle Fassung der EUDR umfasst die nachstehenden Rohstoffe sowie Produkte, die aus diesen hergestellt wurden:
Es werden dabei keine spezifischen Schwellen- oder Volumenwerte festgelegt. Ausgenommen sind Produkte mit einem Recyclinganteil von 100 Prozent, Verpackungsmaterial, das ausschließlich zur Unterstützung, zum Schutz oder zum Transport eines anderen in den Handel gebrachten Produkts dient, sowie Bedienungsanleitungen, die den Sendungen beiliegen (sofern sie nicht separat erworben wurden). Im Bereich der Produktkennzeichnung sind insbesondere alle Hangtags betroffen, da sie aus Holz gefertigt sind. Derzeit wissen wir zudem, dass auch Transfers möglicherweise betroffen sein könnten, da sie über die Zolltarifnummer 49089000 importiert werden, die zu Papier zählt und somit auch zu Holz.
Derzeit bestehen hinsichtlich der Entwaldungsverordnung noch zahlreiche offene Fragen. Wir beginnen momentan mit einer umfassenden rechtlichen Recherche und möchten Sie auf diesem Weg einbeziehen sowie regelmäßig über die Entwicklungen informieren. Aktuell haben wir zudem noch keine optimale Lösung für die Datenerfassung und stehen in engem Austausch mit unseren Produktionsstätten, um zu klären, wie wir zukünftig mit diesem Thema verfahren werden. Selbstverständlich halten wir Sie fortlaufend auf dem Laufenden und sind bereit, die uns verfügbaren Informationen gerne mit Ihnen zu teilen.