AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bornemann-Etiketten GmbH

§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich

1.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle mit uns geschlossenen Kauf-, Werk- und Lieferverträge, es sei denn, die Verträge sind unter Benutzung unseres Webshops zustande gekommen. Für über den Webshop geschlossene Verträge gelten die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Bornemann-Webshops“.

2.
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Das gilt nicht, wenn wir den abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zustimmen. Mit der vorbehaltlosen Ausführung einer Lieferung in Kenntnis der abweichenden Bedingungen des belieferten Kunden werden die abweichenden Bedingungen des Kunden nicht anerkannt.

3.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen wurden, sind in diesem Vertrag niedergelegt. Nebenabreden oder ergänzende Vereinbarungen zu diesem Vertrag existieren nicht.

§ 2
Angebot

1.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.
Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer, Verpackung und Transportversicherung.

3.
Angebote sowie mit Angeboten übersandte Muster und Fertigungsunterlagen bleiben unser Eigentum. Auch sonstige Rechte daran, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei uns. Angebote und die damit zur Verfügung gestellten Muster und Fertigungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche und vorherige Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht noch im Rahmen von Auftragsverhandlungen mit Dritten oder für Anschlussprojekte verwendet werden.

§ 3
Beschaffenheit

1.
Die von uns angebotene Sache (Kaufsache) ist ausschließlich für die Verbindung mit anderen Sachen geeignet.

2.
Es ist Aufgabe des Kunden, zu prüfen, ob er die Kaufsache verwenden kann, insbesondere ob das Material, aus dem die Kaufsache besteht, und das Material, aus dem die mit der Kaufsache zu verbindende Sache besteht, miteinander verträglich sind. Zu diesem Zweck werden dem Kunden von uns Muster zur Verfügung gestellt.

§ 4
Zahlung – Mahngebühr -Bonitätsauskunft

1.
Unsere Forderungen sind sofort (ab Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig. Es gelten die in der Auftragsbestätigung bestimmten Zahlungsbedingungen.

2.
Gegenansprüche berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen, wenn diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann zulässig, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.
Für Mahnungen berechnen wir 2,50 € pro Mahnung. Die Regelung des § 288 BGB bleibt hiervon unberührt.

4.
Wir informieren darüber, dass wir uns eine Beurteilung des Kreditrisikos auf der Basis von mathematisch-statistischen Verfahren bei den Wirtschaftsauskunfteien Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersberg Straße 12, 41460 Neuss, Crif Bürgel GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München sowie Bisnode Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, 64293 Darmstadt vorbehalten. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zu der Bonitätsprüfung notwendig sind (Name, Vorname, Firmenname, Adresse, Bankdaten) an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Datenverarbeitung und –weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Vermeidung eines Zahlungsausfalls und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO und des Art6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Auf Basis dieser Informationen wird eine statistische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit ihre Zahlungsfähigkeit errechnet.

§ 5
Lieferung und Gefahrenübergang

1.
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäße Leistung.

2.
Von uns angegebene Lieferzeiten beginnen in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde uns alle für die Bearbeitung seines Auftrags erforderlichen Informationen und Materialien zukommen lassen hat, insbesondere alle für die Herstellung erforderlichen Materialien und technischen Informationen. Ist mit dem Kunden eine Anzahlung vereinbart, beginnt die angegebene Lieferzeit nicht vor dem Eingang dieser Zahlung bei uns.
Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen und wird insoweit eine Einigung erzielt, verlängern sich die Lieferzeiten in angemessenem Umfang.

3.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, sobald die Sache zur Lieferung an den Kunden unser Haus verlassen hat.

§ 6
Sicherung unserer Ansprüche

1.
Die von uns gelieferte Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

Wird die Kaufsache durch den Kunden mit anderen Waren verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Kaufsache und erwerben wir dabei nicht kraft Gesetz Eigentum an der durch die Verbindung entstehenden einheitlichen Sache (neue Sache), so überträgt uns der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der mit der Kaufsache verbundenen Waren.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Kaufsache untrennbar mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen vermischt bzw. die Kaufsache verarbeitet oder umgebildet wird.

Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-) Eigentum stehenden neuen Sachen für uns.

2.
Der Kunde darf in unserem Eigentum (einschließlich Miteigentum) stehende Kaufsachen/neue Sachen nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Bei der Veräußerung von neuen Sachen, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß § 6 Nr. 1 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

Wird die Kaufsache/neue Sache von dem Kunden zusammen mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Sache zu den anderen verkauften Waren an uns abgetreten.

Wir nehmen die vorstehend genannten Abtretungen durch den Kunden an.

3.
Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung der Forderung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.

4.
Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde nicht berechtigt.

5.
Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

§ 7
Gewährleistung

Für Mängel leisten wir nach folgenden Maßgaben Gewähr:

1.
Es gilt § 377 HGB.

2.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von einem Jahr nach Lieferung der Kaufsache.

Die Regelung des § 445 b BGB bleibt unberührt.

3.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.
Für Schadenersatzansprüche gilt § 8.

§ 8
Haftung / Schadenersatz

1.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und/oder aus unerlaubter Handlung (im Folgenden: „Schadensersatzansprüche“), sind ausgeschlossen.

2.
Dies gilt nicht, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen und/oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere solche, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zueinander stehen.

3.
Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicherVertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

4.
Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten entsprechend, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadenersatz den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

5.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wir eine Garantie übernommen haben.

6.
Soweit unsere Haftung durch die vorstehenden Bestimmungen dieses Paragrafen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9
Höhere Gewalt

Wir tragen nicht das Risiko für Ereignisse und Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns daher nicht beherrscht werden können, wie Naturereignisse, Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt etc. Treten derartige Umstände und Ereignisse ein, gelten zwischen den Parteien die Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

§ 10
Pflichten des Kunden

1.
Ohne die Mitwirkung des Kunden können wir unsere vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle von ihm zu erbringenden Leistungen/Handlungen, die zur Erfüllung des Vertrags durch uns erforderlich sind, so vorzunehmen, wie sie vertraglich geschuldet sind. Das gilt insbesondere für Abnahme der Kaufsache. Diese Handlungen schuldet der Kunde genauso wie das vertraglich vereinbarte Entgelt. Verletzt er diese Verpflichtung, kann er in Schuldnerverzug geraten.

2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unser Eigentum hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die geeigneten Rechtsbehelfe und -mittel einlegen können.

§ 11
Sonstiges

1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Mai 2020

Verkaufs- und Lieferbedingungen des Bornemann-Webshops (im Folgenden: Bedingungen)

§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich

1.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle mit uns geschlossenen Kauf-, Werk- und Lieferverträge, die unter Benutzung unseres Webshops zustande gekommen sind. Für nicht über den Webshop geschlossene Verträge gelten die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Bornemann-GmbH“.

2.
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Das gilt nicht, wenn wir den abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zustimmen. Mit der vorbehaltlosen Ausführung einer Lieferung in Kenntnis der abweichenden Bedingungen des belieferten Kunden werden die abweichenden Bedingungen des Kunden nicht anerkannt.

§ 2
Vertragsschluss

1.
Der Kunde kann aus dem Webshop-Sortiment auswählen und die gewählten Produkte über den Button „in den Warenkorb“ in einem sog. Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung absenden“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor der Übersendung des Antrags kann der Kunde die Daten, insbesondere die in dem Warenkorb befindlichen Waren jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde kann Waren vor Abgabe des Verbindlichen Antrags aus dem Warenkorb löschen, hinzufügen oder die Anzahl der bestellten Waren ändern.

2.
Wir schicken daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zu Stande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

3.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache, je nachdem, welche der beiden Sprachen der Kunde ausgewählt hat.

4.
Der Kunde kann in seinem Kundenkonto jederzeit seine getätigten Bestellungen einsehen. Die Bestellungen werden bei uns im System für eine die Dauer von drei Jahren gespeichert und können während der Dauer der Speicherung vom Kunden angefordert werden.

§ 3
Beschaffenheit

1.
Die von uns angebotene Sache (Kaufsache) ist ausschließlich für die Verbindung mit anderen Sachen geeignet.

2.
Es ist Aufgabe des Kunden, zu prüfen, ob er die Kaufsache verwenden kann, insbesondere ob das Material, aus dem die Kaufsache besteht, und das Material, aus dem die mit der Kaufsache zu verbindende Sache besteht, miteinander verträglich sind. Zu diesem Zweck werden dem Kunden von uns Muster zur Verfügung gestellt.

§ 4
Preise – Zahlung – Mahngebühr

1.
Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer, Verpackung und Versandkosten.

2.
Der Kunde hat den Kaufpreis im Voraus zu zahlen, die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang, es sei denn, es wurde vorher eine andere Zahlungsbedingung vereinbart.

3.
Gegenansprüche berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen, wenn diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann zulässig, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.
Für Mahnungen berechnen wir 2,50 € pro Mahnung. Die Regelung des § 288 BGB bleibt hiervon unberührt.

§ 5
Versand – Lieferung – Liefermenge – Gefahrenübergang

1.
Der Kunde kann die Versandart frei wählen. Gibt der Kunde keine Versandart vor, wird die Ware von uns mit der günstigsten Versandart, so wie sie sich uns bei Auftragsbestätigung darstellt, verschickt. Bei Lieferungen in die Schweiz und Nicht-EU-Länder trägt der Kunde die Zoll- und Einfuhrgebühren.

2.
Von uns angegebene Lieferzeiten beginnen in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde uns alle für die Bearbeitung seines Auftrags erforderlichen Informationen und Materialien zukommen lassen hat, insbesondere alle für die Herstellung erforderlichen Materialien und technischen Informationen. Ist mit dem Kunden eine Anzahlung vereinbart, beginnt die angegebene Lieferzeit nicht vor dem Eingang dieser Zahlung bei uns.
Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen und wird insoweit eine Einigung erzielt, verlängern sich die Lieferzeiten in angemessenem Umfang.

3.
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäße Leistung.

4.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, sobald die Sache zur Lieferung an den Kunden unser Haus verlassen hat.

§ 6
Sicherung unserer Ansprüche

1.
Die von uns gelieferte Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

Wird die Kaufsache durch den Kunden mit anderen Waren verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Kaufsache und erwerben wir dabei nicht kraft Gesetz Eigentum an der durch die Verbindung entstehenden einheitlichen Sache (neue Sache), so überträgt uns der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der mit der Kaufsache verbundenen Waren.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Kaufsache untrennbar mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen vermischt bzw. die Kaufsache verarbeitet oder umgebildet wird.

Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-) Eigentum stehenden neuen Sachen für uns.

2.
Der Kunde darf in unserem Eigentum (einschließlich Miteigentum) stehende Kaufsachen/neue Sachen nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Bei der Veräußerung von neuen Sachen, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß § 6 Nr. 1 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

Wird die Kaufsache/neue Sache von dem Kunden zusammen mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Sache zu den anderen verkauften Waren an uns abgetreten.

Wir nehmen die vorstehend genannten Abtretungen durch den Kunden an.

3.
Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung der Forderung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.

4.
Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde nicht berechtigt.

5.
Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

§ 7
Gewährleistung

Für Mängel leisten wir nach folgenden Maßgaben Gewähr:

1.
Es gilt § 377 HGB.

2.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von einem Jahr nach Lieferung der Kaufsache.

Die Regelung des § 445 b BGB bleibt unberührt.

3.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.
Für Schadenersatzansprüche gilt § 8.

§ 8
Haftung / Schadenersatz

1.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und/oder aus unerlaubter Handlung (im Folgenden: „Schadensersatzansprüche“), sind ausgeschlossen.

2.
Dies gilt nicht, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern, unseren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen und/oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere solche, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zueinander stehen.

3.
Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicherVertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

4.
Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten entsprechend, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadenersatz den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

5.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wir eine Garantie übernommen haben.

6.
Soweit unsere Haftung durch die vorstehenden Bestimmungen dieses Paragrafen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9
Höhere Gewalt

Wir tragen nicht das Risiko für Ereignisse und Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns daher nicht beherrscht werden können, wie Naturereignisse, Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt etc. Treten derartige Umstände und Ereignisse ein, gelten zwischen den Parteien die Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

§ 10
Pflichten des Kunden

1.
Ohne die Mitwirkung des Kunden können wir unsere vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich daher, alle von ihm zu erbringenden Leistungen/Handlungen, die zur Erfüllung des Vertrags durch uns erforderlich sind, so vorzunehmen, wie sie vertraglich geschuldet sind. Das gilt insbesondere für Abnahme der Kaufsache. Diese Handlungen schuldet der Kunde genauso wie das vertraglich vereinbarte Entgelt. Verletzt er diese Verpflichtung, kann er in Schuldnerverzug geraten.

2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in unser Eigentum hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die geeigneten Rechtsbehelfe und -mittel einlegen können.

§ 11
Sonstiges

1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Mai 2020