Es geht um ein Thema, das uns alle betrifft: Die neue EU-Produktsicherheits-verordnung. Die Verordnung EU2023/988 soll dafür sorgen, dass wir alle in Zukunft sicherere Produkte erwerben können und unsere Verbraucherrechte gestärkt werden. Doch was bedeutet das für Hersteller, Einführer und Händler?
Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie ist eine Verordnung direkt anwendbar – also kein langes Warten auf nationale Umsetzungen mehr! Und auch wenn die Übergangsfrist bis Dezember 2024 noch etwas Zeit lässt, sollten sich betroffene Wirtschaftsakteure jetzt schon Gedanken machen, wie sie ihre Prozesse anpassen können.
Eine solche Änderung alarmiert uns als Experten für Produktkennzeichnung besonders. Denn die neuen Vorschriften für die Kennzeichnung von Produkten erfordern nun auch das Hinzufügen von E-Mail-Adressen. Also handeln Sie nicht im letzten Augenblick, sondern werden Sie jetzt aktiv. Denn die Zeit bis Ende nächsten Jahres ist nicht mehr lang, wenn man bedenkt, dass bis dahin die Kleidung richtig ausgezeichnet im Geschäft hängen muss. Damit Ihre Carelabel pünktlich den neuen Standards entsprechen, kontaktieren Sie uns einfach hier und wir kümmern uns gemeinsam um die nötigen Anpassungen.
Möchten Sie wissen, welche Änderungen sich noch durch die neue Verordnung ergeben?
Explizite Aufnahme von Online-Händlern und Marktplätzen, Erstellung und Publikation von Risikobewertungen, ein optimiertes Beschwerdesystem und die Benennung einer verantwortlichen Person für das Thema Produktsicherheit sind hier als die wichtigsten Bereiche zu nennen. Die komplette Verordnung zum Nachlesen finden Sie hier.